von Kniesche-OT aus Potsdam.
Bewegung ist für alle Menschen wichtig, aber besonders für ältere Erwachsene und Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Regelmäßige körperliche Aktivität trägt zur Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit bei und kann auch dazu beitragen, chronische Erkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Osteoporose zu verhindern oder zu kontrollieren.
Leider können bestimmte Bedingungen wie Arthritis, Schmerzen, Müdigkeit oder mangelnde Flexibilität und Stärke es schwierig machen, ausreichend Bewegung in den Alltag zu integrieren. Zusätzlich können Mobilitätsprobleme, das Fehlen geeigneter Einrichtungen oder Ressourcen und soziale Isolation weitere Barrieren darstellen.
In diesem Artikel werden wir einige Tipps und Strategien zur Integration von sicheren und gesunden körperlichen Aktivitäten in den Alltag von Senioren und Menschen mit eingeschränkter Mobilität vorstellen, um die Gesundheit und Lebensqualität zu verbessern.
Regelmäßige körperliche Aktivität hat viele gesundheitliche Vorteile für ältere Erwachsene und Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Dazu gehören:
Daher ist es wichtig, dass ältere Erwachsene und Menschen mit eingeschränkter Mobilität regelmäßig körperlich aktiv sind, um diese gesundheitlichen Vorteile zu nutzen.
Es gibt viele Arten von körperlicher Aktivität, die für ältere Erwachsene und Menschen mit eingeschränkter Mobilität sicher und gesund sind. Einige Beispiele sind:
Es ist wichtig, eine körperliche Aktivität zu finden, die den individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. Eine ärztliche Beratung oder die Unterstützung durch einen Physiotherapeuten kann hilfreich sein, um geeignete Aktivitäten zu identifizieren und sicherzustellen, dass sie richtig ausgeführt werden.
Die Integration von körperlicher Aktivität in den Alltag kann für ältere Erwachsene und Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine Herausforderung darstellen. Hier sind einige Tipps, um dies zu erleichtern:
Es ist wichtig, darauf zu achten, dass körperliche Aktivität in den Alltag integriert wird, aber auch darauf zu achten, dass sie in einer angemessenen Intensität durchgeführt wird. Wenn Sie unsicher sind, wie viel oder welche Art von Aktivität für Sie geeignet ist, sollten Sie einen Arzt oder Physiotherapeuten konsultieren.
Es ist wichtig, beim Ausüben von körperlicher Aktivität sicherheitsbewusst zu sein, um Verletzungen zu vermeiden. Hier sind einige Sicherheitsvorkehrungen, die ältere Erwachsene und Menschen mit eingeschränkter Mobilität beachten sollten:
Indem Sie sich an diese Sicherheitsvorkehrungen halten, können Sie sicherstellen, dass Sie die Vorteile einer körperlichen Aktivität genießen können, ohne dass Verletzungen oder Schäden auftreten.
Selbst wenn Sie älter sind oder eine eingeschränkte Mobilität haben, ist es möglich, sicher und gesund körperlich aktiv zu sein. Indem Sie Aktivitäten wählen, die für Sie geeignet sind, Ihre Fähigkeiten und Einschränkungen berücksichtigen und Sicherheitsvorkehrungen treffen, können Sie die Vorteile körperlicher Aktivität genießen, wie z. B. verbesserte Gesundheit, Stimmung und Lebensqualität.
Es gibt viele verschiedene Arten von Aktivitäten, aus denen Sie wählen können, wie z. B. Spaziergänge, Schwimmen, Yoga oder Sitzgymnastik. Es ist auch wichtig, sich regelmäßig zu bewegen, um die Vorteile zu maximieren.
Denken Sie daran, dass es nie zu spät ist, mit körperlicher Aktivität zu beginnen, und dass selbst kleine Schritte einen großen Unterschied machen können. Suchen Sie Unterstützung und Beratung von Fachleuten wie Physiotherapeuten oder Trainern, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Aktivitäten auf eine sichere und effektive Weise ausführen.
Schließlich, machen Sie es sich zur Gewohnheit, körperliche Aktivität in Ihren Alltag zu integrieren, um die Vorteile zu genießen und Ihr Leben in vollen Zügen zu leben!
Ja – sowohl mit Rezept, als auch ohne. Sie können frei wählen, wer Sie mit Ihrem Hilfsmittel versorgen darf. Wir verfügen über ein sehr breit gefächertes Sortiment und fertigen maßgeschneiderte Orthesen und Prothesen an.
Bei sehr außergewöhnlichen Belangen können wir zusätzlich auf die technische Unterstützung unserer Partner zurückgreifen. Bei Kniesche Orthopädietechnik sind Sie rundum versorgt.
Sie haben ein Rezept für eine Versorgung/ ein Hilfsmittel mit Kostenübernahme durch eine Berufsgenossenschaft zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall?
Dann kann der Kostenträger, hier die Berufsgenossenschaft, bestimmen, zu welchem Sanitätsfachhandel oder zu welcher Orthopädietechnik Sie gehen müssen. Sie wünschen sich eine Versorgung durch uns? Dann empfehlen wir Ihnen, in diesen Fällen bei der Berufsgenossenschaft Ihr begründetes Interesse – wie Wohnortnähe oder sehr gutes Vertrauensverhältnis – darzulegen. Meist lenken die Krankenkassen ein.
Für Schuh-Einlagen oder Hilfsmittel, die keiner weiteren individuellen Anpassung bedürfen, können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung in unsere Sanitätshäuser zu den angegebenen Öffnungszeiten vorbeikommen.
Sie möchten ein Hilfsmittel auch ohne Rezept und ohne anteilige Kostenübernahme seitens Ihrer Krankenkasse von uns erwerben? Kein Problem, selbstverständlich können Sie alle unsere Produkte auch als Selbstzahler beziehen.
Wünschen Sie eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse, konsultieren Sie zunächst Ihren Arzt. Dieser stellt Ihnen über das notwendige Hilfsmittel ein Rezept aus, das Sie dann bei uns einlösen können.
Abhängig vom Produkt und Ihrer Krankenkasse kann es notwendig sein, vorab einen Kostenvoranschlag an Ihre Krankenkasse zu schicken mit der Bitte um Genehmigung. Das übernehmen wir für Sie.
Um eine grundsätzliche Kostenübernahme beziehungsweise die Höhe des Beitrages Ihrer Krankenkasse besser einschätzen zu können, können Sie sich vorab auch telefonisch bei Ihrer Versicherung erkundigen. Die schriftliche Genehmigung muss dennoch erfolgen.
Die Kosten für ein Hilfsmittel oder eine Versorgung können sich auf mehrere Kostenträger verteilen:
1. Kostenträger – Ihre Krankenversicherung
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten eines Hilfsmittels bei ärztlicher Verordnung, das bedeutet bei Rezept. Diese Kostenübernahme bezieht sich immer auf die Standardausführung eines Hilfsmittels. Sie als Kunde müssen in diesem Fall ausschließlich die gesetzliche Zuzahlung leisten (s. Punkt 2).
2. Kostenträger – die gesetzliche Zuzahlung für Pflichtversicherte
Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung nicht befreit sind, müssen Sie als gesetzlich Versicherter eine Zuzahlung leisten. Es gilt: bei allen Leistungen wird eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten fällig: mindestens 5,- € , höchstens 10,- €
Darüber hinaus gibt es zwei weitere Kostenpunkte, die auf Sie zukommen könnten:
2.a Privater Eigenanteil
Dieser Eigenanteil wird immer dann fällig, wenn Sie Hilfsmittel erhalten möchten, die Sie sich auch ohne medizinische Notwendigkeit kaufen müssten. Beispiel hierfür sind orthopädische Straßenschuhe. Schuhe brauchen Sie - auch ohne jegliche Mobilitätseinschränkung. Daher wird in diesem Fall neben der gesetzlichen Zuzahlung auch ein privater Eigenanteil berechnet.
2.b Qualitätsaufschlag
Ihre Krankenkasse bezuschusst grundsätzlich die Standardausführung eines Hilfsmittels, damit Sie wieder in Bewegung kommen. Für diesen festgelegten Preisrahmen finden Sie in unserem Sortiment passende Produkte.
Wenn Sie weitere Wünsche an ein Hilfsmittel haben, wie beispielsweise ein geringeres Gewicht bei einem Rollator oder eine zusätzliche Funktion wie das Zusammenfalten des Rollators, so können Sie bei uns auch diese Produkte erwerben. Im Vergleich zu den Standardausführungen werden diese Extras über den sogenannten Qualitätsaufschlag zusätzlich berechnet.
Ob Sie Ihr Hilfsmittel direkt mit nach Hause nehmen können, ist davon abhängig, inwieweit es einer individuellen Anpassung bedarf und ob Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag von uns einfordert.
Hilfsmittel, die keiner handwerklichen individuellen Anpassung bedürfen, wie beispielsweise Bandagen oder Rollatoren, können Sie direkt mit nach Hause nehmen. Zuvor erklären wir Ihnen die Nutzung und stellen die Geräte auf Sie ein. Anschließend können Sie sie direkt benutzen.
Bei maßgefertigten Produkten wie Schuhe, Einlagen, verschiedene Orthesen und Prothesen ist eine sofortige Mitnahme nicht möglich. Hier muss zunächst die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse vorliegen, die wir für Sie einholen. Dann erfolgen das Maßnehmen und die individuelle Fertigung.
Erst danach können Sie Ihr Hilfsmittel bei uns vor Ort anprobieren und bei richtigem Sitz auch mitnehmen.
und passende Antworten
Wer nicht fragt, bleibt dumm? Sehen wir genauso! In unserem Q&A haben wir die häufigsten Fragen unserer Kunden zusammengetragen und hoffen, dass wir Ihnen mit den Antworten direkt weiterhelfen können. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung. Auch über Ihren Anruf freuen wir uns und sind jederzeit gerne für Sie da.
Kommen Sie vorbei!
Stammhaus und Werkstätten
Rudolf-Breitscheid-Straße 12
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Telefon: (0331) 70 17 96 60
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