Tag der offenen Tür

am 13. Juni in Babelsberg

Tag der offenen Tür am 13. Juni 2026 in Potsdam Babelsberg. 

Am Samstag von 10:00 - 16:00 Uhr in der Rudolf-Breitscheid-Str. 12, 14482 Potsdam. Direkt am Oberlinhaus.

Eventprogramm:

Information, Beratung, Mitmachaktionen und Unterhaltung für Groß und Klein.

Eventprogramm

Übersicht und Erklärung

Das Eventprogramm ist vielfältig und richtet sich an die ganze Familie. Es kombiniert Information, Beratung, Mitmachaktionen und Unterhaltung.

  • Besucher können den Experten über die Schulter schauen und erfahren, wie Orthesen, Einlagen und andere Hilfsmittel entstehen. 
  • Beispiel: Sie sehen live, wie eine Einlage gefertigt wird.
  • Interaktive Stationen zum Mitmachen, Testen und Verstehen. Besucher können verschiedene Bewegungs- und Versorgungsangebote ausprobieren. 
  • Beispiel: Ganganalyse, Venenmessung, BodyTronic oder einen Rollstuhlparcour
  • Fachleute stehen bereit, erklären die Produkte und nehmen Berührungsängste.
  • Beispiel: Lassen Sie sich individuell zu orthopädischen Lösungen beraten.
  • Hüpfburg, Kinderschminken und eine Zuckerwattemaschine sorgen für Spaß und Unterhaltung. 
  • Kinder können sich kreativ schminken lassen und auf der Hüpfburg toben.
  • Die Gamewand sorgt für musikalische Stimmung. Radio Teddy, das beliebte Kinderradio, ist live vor Ort und bietet Aktionen für Kinder. 
  • Hier können Kinder Radio Teddy persönlich erleben und an Mitmachaktionen teilnehmen.
  • Firmen wie Bauerfeind, Yuzu, Ofa, Sporlastik und Asur präsentieren aktuelle Produkte aus den Bereichen Bandagen, Orthesen und Kompression. 
  • Sie Informieren Sie sich direkt bei den Herstellern über Neuheiten.
  • Bandagen, Orthesen und Kompressionsversorgung werden zum Anfassen und Ausprobieren angeboten. 
  • Beispiel: Probieren Sie eine Bandage aus und spüren Sie den Unterschied.

Ja – sowohl mit Rezept, als auch ohne. Sie können frei wählen, wer Sie mit Ihrem Hilfsmittel versorgen darf. Wir verfügen über ein sehr breit gefächertes Sortiment und fertigen maßgeschneiderte Orthesen und Prothesen an.

Bei sehr außergewöhnlichen Belangen können wir zusätzlich auf die technische Unterstützung unserer Partner zurückgreifen. Bei Kniesche Orthopädietechnik sind Sie rundum versorgt.

Sie haben ein Rezept für eine Versorgung/ ein Hilfsmittel mit Kostenübernahme durch eine Berufsgenossenschaft zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall?

Dann kann der Kostenträger, hier die Berufsgenossenschaft, bestimmen, zu welchem Sanitätsfachhandel oder zu welcher Orthopädietechnik Sie gehen müssen. Sie wünschen sich eine Versorgung durch uns? Dann empfehlen wir Ihnen, in diesen Fällen bei der Berufsgenossenschaft Ihr begründetes Interesse – wie Wohnortnähe oder sehr gutes Vertrauensverhältnis – darzulegen. Meist lenken die Krankenkassen ein.

Für Schuh-Einlagen oder Hilfsmittel, die keiner weiteren individuellen Anpassung bedürfen, können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung in unsere Sanitätshäuser zu den angegebenen Öffnungszeiten vorbeikommen.

Sie möchten ein Hilfsmittel auch ohne Rezept und ohne anteilige Kostenübernahme seitens Ihrer Krankenkasse von uns erwerben? Kein Problem, selbstverständlich können Sie alle unsere Produkte auch als Selbstzahler beziehen.

Wünschen Sie eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse, konsultieren Sie zunächst Ihren Arzt. Dieser stellt Ihnen über das notwendige Hilfsmittel ein Rezept aus, das Sie dann bei uns einlösen können.

Abhängig vom Produkt und Ihrer Krankenkasse kann es notwendig sein, vorab einen Kostenvoranschlag an Ihre Krankenkasse zu schicken mit der Bitte um Genehmigung. Das übernehmen wir für Sie.

Um eine grundsätzliche Kostenübernahme beziehungsweise die Höhe des Beitrages Ihrer Krankenkasse besser einschätzen zu können, können Sie sich vorab auch telefonisch bei Ihrer Versicherung erkundigen. Die schriftliche Genehmigung muss dennoch erfolgen.

Die Kosten für ein Hilfsmittel oder eine Versorgung können sich auf mehrere Kostenträger verteilen:

1. Kostenträger – Ihre Krankenversicherung
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten eines Hilfsmittels bei ärztlicher Verordnung, das bedeutet bei Rezept. Diese Kostenübernahme bezieht sich immer auf die Standardausführung eines Hilfsmittels. Sie als Kunde müssen in diesem Fall ausschließlich die gesetzliche Zuzahlung leisten (s. Punkt 2).

2. Kostenträger – die gesetzliche Zuzahlung für Pflichtversicherte
Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung nicht befreit sind, müssen Sie als gesetzlich Versicherter eine Zuzahlung leisten. Es gilt: bei allen Leistungen wird eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten fällig: mindestens 5,- € , höchstens 10,- €

Darüber hinaus gibt es zwei weitere Kostenpunkte, die auf Sie zukommen könnten:

2.a Privater Eigenanteil
Dieser Eigenanteil wird immer dann fällig, wenn Sie Hilfsmittel erhalten möchten, die Sie sich auch ohne medizinische Notwendigkeit kaufen müssten. Beispiel hierfür sind orthopädische Straßenschuhe. Schuhe brauchen Sie - auch ohne jegliche Mobilitätseinschränkung. Daher wird in diesem Fall neben der gesetzlichen Zuzahlung auch ein privater Eigenanteil berechnet.

2.b Qualitätsaufschlag
Ihre Krankenkasse bezuschusst grundsätzlich die Standardausführung eines Hilfsmittels, damit Sie wieder in Bewegung kommen. Für diesen festgelegten Preisrahmen finden Sie in unserem Sortiment passende Produkte.

Wenn Sie weitere Wünsche an ein Hilfsmittel haben, wie beispielsweise ein geringeres Gewicht bei einem Rollator oder eine zusätzliche Funktion wie das Zusammenfalten des Rollators, so können Sie bei uns auch diese Produkte erwerben. Im Vergleich zu den Standardausführungen werden diese Extras über den sogenannten Qualitätsaufschlag zusätzlich berechnet.

Ob Sie Ihr Hilfsmittel direkt mit nach Hause nehmen können, ist davon abhängig, inwieweit es einer individuellen Anpassung bedarf und ob Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag von uns einfordert.

Hilfsmittel, die keiner handwerklichen individuellen Anpassung bedürfen, wie beispielsweise Bandagen oder Rollatoren, können Sie direkt mit nach Hause nehmen. Zuvor erklären wir Ihnen die Nutzung und stellen die Geräte auf Sie ein. Anschließend können Sie sie direkt benutzen.

Bei maßgefertigten Produkten wie Schuhe, Einlagen, verschiedene Orthesen und Prothesen ist eine sofortige Mitnahme nicht möglich. Hier muss zunächst die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse vorliegen, die wir für Sie einholen. Dann erfolgen das Maßnehmen und die individuelle Fertigung.

Erst danach können Sie Ihr Hilfsmittel bei uns vor Ort anprobieren und bei richtigem Sitz auch mitnehmen.

Häufige Fragen

und passende Antworten

Wer nicht fragt, bleibt dumm? Sehen wir genauso! In unserem Q&A haben wir die häufigsten Fragen unserer Kunden zusammengetragen und hoffen, dass wir Ihnen mit den Antworten direkt weiterhelfen können. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung. Auch über Ihren Anruf freuen wir uns und sind jederzeit gerne für Sie da.

Unsere Standorte

Kommen Sie vorbei!

Stammhaus und Werkstätten
Rudolf-Breitscheid-Straße 12
14482 Potsdam

Telefon: (0331) 70 17 96 60
Fax: (0331) 70 17 96 80
Mail: info@kniesche-ot.de

Sanitätshaus Wildeberstraße
Wildeberstraße 30
14480 Potsdam

Telefon: (0331) 200 990 91
Fax: (0331) 200 990 92
Mail: sh-wildeberstrasse@kniesche-ot.de

Sanitätshaus Luckenwalde
Breite Straße 9
14943 Luckenwalde

Telefon: (03371) 63 999 84
Fax: (03371) 599 64 94
Mail: sh-luckenwalde@kniesche-ot.de

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