von Kniesche-OT aus Potsdam.
In unserer heutigen sitzenden Gesellschaft klagen immer mehr Menschen über Probleme mit ihrer Haltung. Eine schlechte Haltung kann zu Rückenschmerzen, Nackenverspannungen und anderen gesundheitlichen Beschwerden führen. Doch es gibt Hoffnung! Mit einer einfachen Übung können Sie aktiv etwas für Ihre Haltung tun und Haltungsschäden effektiv vorbeugen. In diesem Artikel erfahren Sie alles über diese Kinderleichte Übung und wie sie Ihnen helfen kann, eine bessere Haltung zu erreichen.
Bevor wir zur Übung kommen, lassen Sie uns kurz betrachten, warum eine gute Haltung so wichtig ist. Eine aufrechte und stabile Haltung ist entscheidend für das Wohlbefinden unseres Körpers. Wenn wir eine schlechte Haltung haben, werden bestimmte Muskelgruppen überlastet, während andere verkümmern. Dies kann zu Ungleichgewichten führen und unsere Wirbelsäule belasten.
Die Übung, die wir Ihnen vorstellen möchten, ist einfach und effektiv. Sie zielt darauf ab, die Muskeln im Rücken, Bauch und Nacken zu stärken und Ihre Haltung zu verbessern. Sie benötigen keine teuren Geräte oder spezielle Trainingsausrüstung, um diese Übung durchzuführen. Alles, was Sie brauchen, ist ein Stuhl und ein wenig Platz.
Setzen Sie sich aufrecht auf einen Stuhl. Stellen Sie sicher, dass Ihre Füße flach auf dem Boden stehen und Ihre Knie im rechten Winkel gebeugt sind. Ihre Hände können Sie locker auf Ihren Oberschenkeln ablegen.
Beginnen Sie langsam, Ihren Oberkörper nach vorne zu neigen, während Sie Ihren Rücken gerade halten. Atmen Sie dabei tief ein. Spüren Sie, wie Ihre Bauchmuskeln aktiviert werden. Halten Sie die Position für einige Sekunden und kehren Sie dann in die Ausgangsposition zurück, während Sie ausatmen.
Wiederholen Sie diese Bewegung etwa 10-15 Mal pro Durchgang. Führen Sie insgesamt 3 Durchgänge durch, mit kurzen Pausen dazwischen.
Um die besten Ergebnisse zu erzielen, sollten Sie diese Übung regelmäßig in Ihre Routine integrieren. Versuchen Sie, die Übung jeden Tag durchzuführen oder zumindest alle zwei Tage. Mit der Zeit werden Sie feststellen, wie sich Ihre Haltung verbessert und mögliche Haltungsschäden reduziert werden.
Die Kinderleichte Übung bietet eine Vielzahl von Vorteilen für Ihren Körper und Ihre Gesundheit. Hier sind einige der Hauptvorteile:
Wie der Name schon sagt, trägt die Übung dazu bei, Ihre Haltung zu verbessern. Indem Sie regelmäßig Ihre Rücken-, Bauch- und Nackenmuskulatur stärken, werden Sie aufrechter stehen und sitzen können.
Durch die Stärkung der Muskulatur und die Verbesserung der Haltung können Sie Rückenschmerzen reduzieren oder sogar vorbeugen.
Eine schlechte Haltung kann zu langfristigen Haltungsschäden führen. Diese Übung kann dazu beitragen, solche Schäden zu verhindern und Ihre Gesundheit zu erhalten.
Die Bewegungen bei dieser Übung verbessern auch Ihre Flexibilität, was in anderen Aspekten Ihres Lebens von Vorteil sein kann.
Damit Sie die bestmöglichen Ergebnisse erzielen, hier einige Tipps:
Eine bessere Haltung ist der Schlüssel zu einem gesunden und schmerzfreien Leben. Mit der Kinderleichten Übung können Sie aktiv dazu beitragen, Ihre Haltung zu verbessern und Haltungsschäden vorzubeugen. Fügen Sie diese einfache Übung in Ihre Routine ein und spüren Sie die positiven Veränderungen in Ihrem Körper.
Es wird empfohlen, die Übung jeden Tag oder alle zwei Tage durchzuführen, um die besten Ergebnisse zu erzielen.
Ja, Sie können die Übung auch im Schneidersitz oder mit ausgestreckten Beinen auf dem Boden durchführen.
Die Übung ist für Menschen jeden Alters geeignet. Es ist nie zu spät, um mit dem Training Ihrer Haltung zu beginnen.
Wenn Sie akute Rückenschmerzen haben, sollten Sie vorher einen Arzt oder Physiotherapeuten konsultieren, bevor Sie die Übung ausführen.
Ja, die Übung kann auch dabei helfen, Verspannungen im Nackenbereich zu reduzieren und vorzubeugen.
Ja – sowohl mit Rezept, als auch ohne. Sie können frei wählen, wer Sie mit Ihrem Hilfsmittel versorgen darf. Wir verfügen über ein sehr breit gefächertes Sortiment und fertigen maßgeschneiderte Orthesen und Prothesen an.
Bei sehr außergewöhnlichen Belangen können wir zusätzlich auf die technische Unterstützung unserer Partner zurückgreifen. Bei Kniesche Orthopädietechnik sind Sie rundum versorgt.
Sie haben ein Rezept für eine Versorgung/ ein Hilfsmittel mit Kostenübernahme durch eine Berufsgenossenschaft zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall?
Dann kann der Kostenträger, hier die Berufsgenossenschaft, bestimmen, zu welchem Sanitätsfachhandel oder zu welcher Orthopädietechnik Sie gehen müssen. Sie wünschen sich eine Versorgung durch uns? Dann empfehlen wir Ihnen, in diesen Fällen bei der Berufsgenossenschaft Ihr begründetes Interesse – wie Wohnortnähe oder sehr gutes Vertrauensverhältnis – darzulegen. Meist lenken die Krankenkassen ein.
Für Schuh-Einlagen oder Hilfsmittel, die keiner weiteren individuellen Anpassung bedürfen, können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung in unsere Sanitätshäuser zu den angegebenen Öffnungszeiten vorbeikommen.
Sie möchten ein Hilfsmittel auch ohne Rezept und ohne anteilige Kostenübernahme seitens Ihrer Krankenkasse von uns erwerben? Kein Problem, selbstverständlich können Sie alle unsere Produkte auch als Selbstzahler beziehen.
Wünschen Sie eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse, konsultieren Sie zunächst Ihren Arzt. Dieser stellt Ihnen über das notwendige Hilfsmittel ein Rezept aus, das Sie dann bei uns einlösen können.
Abhängig vom Produkt und Ihrer Krankenkasse kann es notwendig sein, vorab einen Kostenvoranschlag an Ihre Krankenkasse zu schicken mit der Bitte um Genehmigung. Das übernehmen wir für Sie.
Um eine grundsätzliche Kostenübernahme beziehungsweise die Höhe des Beitrages Ihrer Krankenkasse besser einschätzen zu können, können Sie sich vorab auch telefonisch bei Ihrer Versicherung erkundigen. Die schriftliche Genehmigung muss dennoch erfolgen.
Die Kosten für ein Hilfsmittel oder eine Versorgung können sich auf mehrere Kostenträger verteilen:
1. Kostenträger – Ihre Krankenversicherung
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten eines Hilfsmittels bei ärztlicher Verordnung, das bedeutet bei Rezept. Diese Kostenübernahme bezieht sich immer auf die Standardausführung eines Hilfsmittels. Sie als Kunde müssen in diesem Fall ausschließlich die gesetzliche Zuzahlung leisten (s. Punkt 2).
2. Kostenträger – die gesetzliche Zuzahlung für Pflichtversicherte
Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung nicht befreit sind, müssen Sie als gesetzlich Versicherter eine Zuzahlung leisten. Es gilt: bei allen Leistungen wird eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten fällig: mindestens 5,- € , höchstens 10,- €
Darüber hinaus gibt es zwei weitere Kostenpunkte, die auf Sie zukommen könnten:
2.a Privater Eigenanteil
Dieser Eigenanteil wird immer dann fällig, wenn Sie Hilfsmittel erhalten möchten, die Sie sich auch ohne medizinische Notwendigkeit kaufen müssten. Beispiel hierfür sind orthopädische Straßenschuhe. Schuhe brauchen Sie - auch ohne jegliche Mobilitätseinschränkung. Daher wird in diesem Fall neben der gesetzlichen Zuzahlung auch ein privater Eigenanteil berechnet.
2.b Qualitätsaufschlag
Ihre Krankenkasse bezuschusst grundsätzlich die Standardausführung eines Hilfsmittels, damit Sie wieder in Bewegung kommen. Für diesen festgelegten Preisrahmen finden Sie in unserem Sortiment passende Produkte.
Wenn Sie weitere Wünsche an ein Hilfsmittel haben, wie beispielsweise ein geringeres Gewicht bei einem Rollator oder eine zusätzliche Funktion wie das Zusammenfalten des Rollators, so können Sie bei uns auch diese Produkte erwerben. Im Vergleich zu den Standardausführungen werden diese Extras über den sogenannten Qualitätsaufschlag zusätzlich berechnet.
Ob Sie Ihr Hilfsmittel direkt mit nach Hause nehmen können, ist davon abhängig, inwieweit es einer individuellen Anpassung bedarf und ob Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag von uns einfordert.
Hilfsmittel, die keiner handwerklichen individuellen Anpassung bedürfen, wie beispielsweise Bandagen oder Rollatoren, können Sie direkt mit nach Hause nehmen. Zuvor erklären wir Ihnen die Nutzung und stellen die Geräte auf Sie ein. Anschließend können Sie sie direkt benutzen.
Bei maßgefertigten Produkten wie Schuhe, Einlagen, verschiedene Orthesen und Prothesen ist eine sofortige Mitnahme nicht möglich. Hier muss zunächst die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse vorliegen, die wir für Sie einholen. Dann erfolgen das Maßnehmen und die individuelle Fertigung.
Erst danach können Sie Ihr Hilfsmittel bei uns vor Ort anprobieren und bei richtigem Sitz auch mitnehmen.
und passende Antworten
Wer nicht fragt, bleibt dumm? Sehen wir genauso! In unserem Q&A haben wir die häufigsten Fragen unserer Kunden zusammengetragen und hoffen, dass wir Ihnen mit den Antworten direkt weiterhelfen können. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung. Auch über Ihren Anruf freuen wir uns und sind jederzeit gerne für Sie da.
Kommen Sie vorbei!
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