Kniesche-OT.de

Impressum

Impressum gem. § 5 DDG:

Kniesche Orthopädietechnik GmbH
Rudolf-Breitscheid-Str. 12
14482 Potsdam
Deutschland

Telefon: (03 31) 70 17 96 60
Telefax: (03 31) 70 17 96 80
eMail: info@kniesche-ot.de

USt-Id: DE198449818
Handelsregister-Nr.: HRB 12231 Amtsgericht Potsdam

Inhaltlich Verantwortlich gemäß §6 Absatz 2 MDStV
Geschäftsführender Gesellschafter: Henry Kniesche

Staatlich geprüfter Orthopädie-Techniker-Meister (Bundesrepublik Deutschland) Henry Kniesche
Staatlich geprüfter Orthopädie-Schuh-Techniker-Meister (Bundesrepublik Deutschland) Hannes Kahmann
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Website des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.

Zuständige Handwerkskammer:
Handwerkskammer Potsdam
Charlottenstraße 34-36
14467 Potsdam
Telefon 0331 3703-0

Webdesign und technische Umsetzung/Betreuung:
Christoph Praet - Webdesigner aus Potsdam

Bildnachweise:
Unterseiten Alltagshilfen, Hilfe für Kinder, Orthopaedie, Startseite: ©Arne Schöning
Foto von Daniel Reche: https://www.pexels.com/de-de/foto/person-joggen-3601094/
Foto von Oliver Sjöström: https://www.pexels.com/de-de/foto/person-die-schwarzen-und-grunen-tennisschlager-halt-1103829/
Foto von Guduru Ajay bhargav: https://www.pexels.com/de-de/foto/person-die-auf-gewassern-schwimmt-863988/
Foto von Daniel Frank: https://www.pexels.com/de-de/foto/mann-der-baum-halt-der-den-aussichtsberg-geniesst-1068596/
Foto von Rogério Martins: https://www.pexels.com/de-de/foto/person-tragt-weisse-und-schwarze-low-top-turnschuhe-981619/
Foto von ThisIsEngineering: https://www.pexels.com/de-de/foto/manner-medizinisch-wissenschaft-passend-zu-3912950/
Foto von Anna Shvets: https://www.pexels.com/de-de/foto/frau-sport-athlet-sportler-5069230/
Foto von Andrea Piacquadio: https://www.pexels.com/de-de/foto/frau-die-sportler-mit-verletzung-wahrend-des-cardio-trainings-hilft-3760275/
Foto von Annushka Ahuja: https://www.pexels.com/de-de/foto/person-sport-sportler-athleten-7991959/
Foto von ThisIsEngineering: https://www.pexels.com/de-de/foto/hande-menschen-entwurf-design-3913020/
Foto von Web Donut: https://www.pexels.com/de-de/foto/paar-blaue-schnurschuhe-19090/
alle weiteren: ©Kniesche Orthopädietechnik

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Informationen zur alternativen Streitbeilegung für Verbraucher:

Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung ist unter folgendem Link erreichbar:

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Die Kniesche Orthopädietechnik GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, gegenüber Verbrauchern an Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen. Sie werden sich jedoch nach besten Kräften bemühen, einen Streitfall zügig zu lösen und damit gerichtliche Maßnahmen zu vermeiden.

Ja – sowohl mit Rezept, als auch ohne. Sie können frei wählen, wer Sie mit Ihrem Hilfsmittel versorgen darf. Wir verfügen über ein sehr breit gefächertes Sortiment und fertigen maßgeschneiderte Orthesen und Prothesen an.

Bei sehr außergewöhnlichen Belangen können wir zusätzlich auf die technische Unterstützung unserer Partner zurückgreifen. Bei Kniesche Orthopädietechnik sind Sie rundum versorgt.

Sie haben ein Rezept für eine Versorgung/ ein Hilfsmittel mit Kostenübernahme durch eine Berufsgenossenschaft zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall?

Dann kann der Kostenträger, hier die Berufsgenossenschaft, bestimmen, zu welchem Sanitätsfachhandel oder zu welcher Orthopädietechnik Sie gehen müssen. Sie wünschen sich eine Versorgung durch uns? Dann empfehlen wir Ihnen, in diesen Fällen bei der Berufsgenossenschaft Ihr begründetes Interesse – wie Wohnortnähe oder sehr gutes Vertrauensverhältnis – darzulegen. Meist lenken die Krankenkassen ein.

Für Schuh-Einlagen oder Hilfsmittel, die keiner weiteren individuellen Anpassung bedürfen, können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung in unsere Sanitätshäuser zu den angegebenen Öffnungszeiten vorbeikommen.

Sie möchten ein Hilfsmittel auch ohne Rezept und ohne anteilige Kostenübernahme seitens Ihrer Krankenkasse von uns erwerben? Kein Problem, selbstverständlich können Sie alle unsere Produkte auch als Selbstzahler beziehen.

Wünschen Sie eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse, konsultieren Sie zunächst Ihren Arzt. Dieser stellt Ihnen über das notwendige Hilfsmittel ein Rezept aus, das Sie dann bei uns einlösen können.

Abhängig vom Produkt und Ihrer Krankenkasse kann es notwendig sein, vorab einen Kostenvoranschlag an Ihre Krankenkasse zu schicken mit der Bitte um Genehmigung. Das übernehmen wir für Sie.

Um eine grundsätzliche Kostenübernahme beziehungsweise die Höhe des Beitrages Ihrer Krankenkasse besser einschätzen zu können, können Sie sich vorab auch telefonisch bei Ihrer Versicherung erkundigen. Die schriftliche Genehmigung muss dennoch erfolgen.

Die Kosten für ein Hilfsmittel oder eine Versorgung können sich auf mehrere Kostenträger verteilen:

1. Kostenträger – Ihre Krankenversicherung
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten eines Hilfsmittels bei ärztlicher Verordnung, das bedeutet bei Rezept. Diese Kostenübernahme bezieht sich immer auf die Standardausführung eines Hilfsmittels. Sie als Kunde müssen in diesem Fall ausschließlich die gesetzliche Zuzahlung leisten (s. Punkt 2).

2. Kostenträger – die gesetzliche Zuzahlung für Pflichtversicherte
Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung nicht befreit sind, müssen Sie als gesetzlich Versicherter eine Zuzahlung leisten. Es gilt: bei allen Leistungen wird eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten fällig: mindestens 5,- € , höchstens 10,- €

Darüber hinaus gibt es zwei weitere Kostenpunkte, die auf Sie zukommen könnten:

2.a Privater Eigenanteil
Dieser Eigenanteil wird immer dann fällig, wenn Sie Hilfsmittel erhalten möchten, die Sie sich auch ohne medizinische Notwendigkeit kaufen müssten. Beispiel hierfür sind orthopädische Straßenschuhe. Schuhe brauchen Sie - auch ohne jegliche Mobilitätseinschränkung. Daher wird in diesem Fall neben der gesetzlichen Zuzahlung auch ein privater Eigenanteil berechnet.

2.b Qualitätsaufschlag
Ihre Krankenkasse bezuschusst grundsätzlich die Standardausführung eines Hilfsmittels, damit Sie wieder in Bewegung kommen. Für diesen festgelegten Preisrahmen finden Sie in unserem Sortiment passende Produkte.

Wenn Sie weitere Wünsche an ein Hilfsmittel haben, wie beispielsweise ein geringeres Gewicht bei einem Rollator oder eine zusätzliche Funktion wie das Zusammenfalten des Rollators, so können Sie bei uns auch diese Produkte erwerben. Im Vergleich zu den Standardausführungen werden diese Extras über den sogenannten Qualitätsaufschlag zusätzlich berechnet.

Ob Sie Ihr Hilfsmittel direkt mit nach Hause nehmen können, ist davon abhängig, inwieweit es einer individuellen Anpassung bedarf und ob Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag von uns einfordert.

Hilfsmittel, die keiner handwerklichen individuellen Anpassung bedürfen, wie beispielsweise Bandagen oder Rollatoren, können Sie direkt mit nach Hause nehmen. Zuvor erklären wir Ihnen die Nutzung und stellen die Geräte auf Sie ein. Anschließend können Sie sie direkt benutzen.

Bei maßgefertigten Produkten wie Schuhe, Einlagen, verschiedene Orthesen und Prothesen ist eine sofortige Mitnahme nicht möglich. Hier muss zunächst die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse vorliegen, die wir für Sie einholen. Dann erfolgen das Maßnehmen und die individuelle Fertigung.

Erst danach können Sie Ihr Hilfsmittel bei uns vor Ort anprobieren und bei richtigem Sitz auch mitnehmen.

Häufige Fragen

und passende Antworten

Wer nicht fragt, bleibt dumm? Sehen wir genauso! In unserem Q&A haben wir die häufigsten Fragen unserer Kunden zusammengetragen und hoffen, dass wir Ihnen mit den Antworten direkt weiterhelfen können. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Kontaktformular zur Verfügung. Auch über Ihren Anruf freuen wir uns und sind jederzeit gerne für Sie da.

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Sanitätshaus Luckenwalde
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