Hilfe für Kinder

Fuß: Einlagen

Fuß: Einlagen

Sicher stehen und sich gut und frei bewegen zu können, ist für Kinder ein großer EntwicklungsSCHRITT. Ein gesundes Wachstum und die richtige Haltung bei den Füßen sind deshalb enorm wichtig.

Zu Beginn des Lebens sind die Füße „platt“. Die korrekte Haltung mit angehobenen Längs- und Quergewölben bilden sich heraus, wenn die Muskulatur benutzt wird. Das bedeutet: Gehen formt den Fuß. Dabei verhält es sich häufig so, dass sich die Füße im Sprunggelenk erst nach innen und dann wieder nach außen bewegen. Dieses Hin und Her ist bei der Fußentwicklung völlig normal und kann bis zum 10. Lebensjahr andauern.

Experten empfehlen, die Muskulatur zu stärken und die Kinder häufig barfuß laufen zu lassen. So ein Training ist auch für erwachsene Füße gut und wirkt effektiv dem Knick-, Senk-, Spreiz- oder Plattfuß entgegen.

Falls nun doch ein Arzt eine Fuß-Fehlstellung bei Ihrem Kind festgestellt hat, dann können Einlagen wirksam dagegen helfen. Dank unserer hauseigenen Schuhmanufaktur können wir Ihrem Kind zügig individuelle, das bedeutet, maßgefertigte Einlagen anfertigen.

Gut zu wissen: Diese Einlagen werden NICHT bequem sein!

Ziel dieses Hilfsmittel ist es, aktiv die Muskulatur anzusteuern und dadurch die gewünschte Haltung zu erlangen. Auch wenn der Weg dorthin erstmals ein unangenehmer ist, so zeigen unsere Erfahrungen, dass die Maßnahmen effektiv sind. Die besten Erfolge stellen sich vor Ende der Wachstumsphase Ihres Kindes ein.

Daher zögern Sie nicht lange und vereinbaren Sie hier einen Termin zur Vermessung der Füße Ihres Kindes.

Wichtig: Da Kinderfüße rasch wachsen, empfehlen wir regelmäßig zur Kontrolle zu kommen. Für Sport-, Straßen- und Hausschuhe sind jeweils separate Einlagen notwendig.

Häufige Fragen

und passende Antworten

Hier haben wir die häufigsten Fragen unserer Kunden für Sie zusammengetragen. Wir hoffe, das wir Ihnen damit helfen können. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzurufen oder unser Kontaktformular zu verwenden.

Ja – sowohl mit Rezept, als auch ohne. Sie können frei wählen, wer Sie mit Ihrem Hilfsmittel versorgen darf. Wir verfügen über ein sehr breit gefächertes Sortiment und fertigen maßgeschneiderte Orthesen und Prothesen an.

Bei sehr außergewöhnlichen Belangen können wir zusätzlich auf die technische Unterstützung unserer Partner zurückgreifen. Bei Kniesche Orthopädietechnik sind Sie rundum versorgt.

Sie haben ein Rezept für eine Versorgung/ ein Hilfsmittel mit Kostenübernahme durch eine Berufsgenossenschaft zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall?

Dann kann der Kostenträger, hier die Berufsgenossenschaft, bestimmen, zu welchem Sanitätsfachhandel oder zu welcher Orthopädietechnik Sie gehen müssen. Sie wünschen sich eine Versorgung durch uns? Dann empfehlen wir Ihnen, in diesen Fällen bei der Berufsgenossenschaft Ihr begründetes Interesse – wie Wohnortnähe oder sehr gutes Vertrauensverhältnis – darzulegen. Meist lenken die Krankenkassen ein.

Für Schuh-Einlagen oder Hilfsmittel, die keiner weiteren individuellen Anpassung bedürfen, können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung in unsere Sanitätshäuser zu den angegebenen Öffnungszeiten vorbeikommen.

Stammhaus und Werkstätten
Rudolf-Breitscheid-Str. 12 • 14482 Potsdam
Tel. (0331) 70 17 96 60
Fax (0331) 70 17 96 80

Öffnungszeiten:
Montag: 08.00 Uhr - 18:00 Uhr

Dienstag: 08.00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch: 08.00 Uhr - 16.00 Uhr

Donnerstag: 08.00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag: 08.00 Uhr - 16:00 Uhr
 

Sanitätshaus Wildeberstraße

Wildeberstraße 30 • 14480 Potsdam

Tel. (0331) 200 990 91

Fax (0331) 200 990 92

Öffnungszeiten:
Montag: 8:30 bis 14:00 Uhr / 15:00 bis 18:00 Uhr

Dienstag: 9:00 bis 14:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 bis 14:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 bis 14:00 Uhr

Freitag: Geschlossen
 

Sanitätshaus Luckenwalde
Breite Straße 9 • 14943 Luckenwalde
Tel. (03371) 639 99 84
Fax (03371) 599 64 94

Öffnungszeiten:
Montag: 09:00 bis 13:00 Uhr / 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 14:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 13:00 Uhr / 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 14:30 Uhr
 

Bei Maßanfertigungen und für intensivere Beratungen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Sie möchten ein Hilfsmittel auch ohne Rezept und ohne anteilige Kostenübernahme seitens Ihrer Krankenkasse von uns erwerben? Kein Problem, selbstverständlich können Sie alle unsere Produkte auch als Selbstzahler beziehen.

Wünschen Sie eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse, konsultieren Sie zunächst Ihren Arzt. Dieser stellt Ihnen über das notwendige Hilfsmittel ein Rezept aus, das Sie dann bei uns einlösen können.

Abhängig vom Produkt und Ihrer Krankenkasse kann es notwendig sein, vorab einen Kostenvoranschlag an Ihre Krankenkasse zu schicken mit der Bitte um Genehmigung. Das übernehmen wir für Sie.

Um eine grundsätzliche Kostenübernahme beziehungsweise die Höhe des Beitrages Ihrer Krankenkasse besser einschätzen zu können, können Sie sich vorab auch telefonisch bei Ihrer Versicherung erkundigen. Die schriftliche Genehmigung muss dennoch erfolgen.

Die Kosten für ein Hilfsmittel oder eine Versorgung können sich auf mehrere Kostenträger verteilen:

1. Kostenträger – Ihre Krankenversicherung
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten eines Hilfsmittels bei ärztlicher Verordnung, das bedeutet bei Rezept. Diese Kostenübernahme bezieht sich immer auf die Standardausführung eines Hilfsmittels. Sie als Kunde müssen in diesem Fall ausschließlich die gesetzliche Zuzahlung leisten (s. Punkt 2).

2. Kostenträger – die gesetzliche Zuzahlung für Pflichtversicherte
Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung nicht befreit sind, müssen Sie als gesetzlich Versicherter eine Zuzahlung leisten. Es gilt: bei allen Leistungen wird eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten fällig: mindestens 5,- € , höchstens 10,- €

Darüber hinaus gibt es zwei weitere Kostenpunkte, die auf Sie zukommen könnten:

2.a Privater Eigenanteil
Dieser Eigenanteil wird immer dann fällig, wenn Sie Hilfsmittel erhalten möchten, die Sie sich auch ohne medizinische Notwendigkeit kaufen müssten. Beispiel hierfür sind orthopädische Straßenschuhe. Schuhe brauchen Sie - auch ohne jegliche Mobilitätseinschränkung. Daher wird in diesem Fall neben der gesetzlichen Zuzahlung auch ein privater Eigenanteil berechnet.

2.b Qualitätsaufschlag
Ihre Krankenkasse bezuschusst grundsätzlich die Standardausführung eines Hilfsmittels, damit Sie wieder in Bewegung kommen. Für diesen festgelegten Preisrahmen finden Sie in unserem Sortiment passende Produkte.

Wenn Sie weitere Wünsche an ein Hilfsmittel haben, wie beispielsweise ein geringeres Gewicht bei einem Rollator oder eine zusätzliche Funktion wie das Zusammenfalten des Rollators, so können Sie bei uns auch diese Produkte erwerben. Im Vergleich zu den Standardausführungen werden diese Extras über den sogenannten Qualitätsaufschlag zusätzlich berechnet.

Ob Sie Ihr Hilfsmittel direkt mit nach Hause nehmen können, ist davon abhängig, inwieweit es einer individuellen Anpassung bedarf und ob Ihre Krankenkasse einen Kostenvoranschlag von uns einfordert.

Hilfsmittel, die keiner handwerklichen individuellen Anpassung bedürfen, wie beispielsweise Bandagen oder Rollatoren, können Sie direkt mit nach Hause nehmen. Zuvor erklären wir Ihnen die Nutzung und stellen die Geräte auf Sie ein. Anschließend können Sie sie direkt benutzen.

Bei maßgefertigten Produkten wie Schuhe, Einlagen, verschiedene Orthesen und Prothesen ist eine sofortige Mitnahme nicht möglich. Hier muss zunächst die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse vorliegen, die wir für Sie einholen. Dann erfolgen das Maßnehmen und die individuelle Fertigung.

Erst danach können Sie Ihr Hilfsmittel bei uns vor Ort anprobieren und bei richtigem Sitz auch mitnehmen.

Unsere Standorte

kommen Sie vorbei

Stammhaus und Werkstätten
Rudolf-Breitscheid-Straße 12
14482 Potsdam
Telefon: (0331) 70 17 96 60

Sanitätshaus Wildeberstraße
Wildeberstraße 30
14480 Potsdam
Telefon: (0331) 200 990 91

Sanitätshaus Luckenwalde
Breite Straße 9
14943 Luckenwalde
Telefon: (03371) 63 999 84